LiewenDoheemDie monatlichen Kosten

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Das Gehalt der Familinhilfskraft (Index Mai 2025)

Das Arbeits- und Steuerrecht verlangt, dass die Familienhelferin direkt vom Kunden angestellt wird. LiewenDoheem führt die komplette Verwaltung dieses Arbeitsverhältnisses durch. Im Rahmen des vereinfachten Verwaltungsverfahrens zur Anmeldung von Hauspersonal bei der Sozialversicherung beträgt der NETTO-Mindeststundenlohn (gerundet) am 1. Mai 2025 12,49 EUR für ein Arbeitspensum von 40 Stunden pro Woche. Hier ein indikatives Berechnungsbeispiel (erstellt auf der Website ccss.lu) mit dem Index der Lebenshaltungskosten (IPCN 968,04) für den Monat Mai 2025 :

  • Anzahl (vertraglich) der wöchentlichen Arbeitsstunden: 40 Std
  • Monatliches Nettogehalt: 2.161 € gerundet
  • Sozialabgaben: 651 € gerundet
  • Steuern (Pauschalbetrag von 10%): 216 € gerundet
  • Effektive Kosten pro Monat, die vom Klienten zu tragen sind: 3.028 €
  • Zu diesem Betrag muss auf Rechnung der Familienhelferin ein Betrag von ca. 150 € pro Monat für Zuschläge (Feiertage, Reisen usw.) hinzugerechnet werden
  • Jährlicher Bruttosteuerabzug für Haushaltskosten: 6.750 € (ab dem Steuerjahr 2020 und 12 Monaten Dienstzeit)
  • Wenn die Familienhelferin 6 Monate oder länger im Dienst des Klienten bleibt und der Klient ansonsten Anspruch auf eine finanzielle Absicherung durch die Pflegeversicherung hat, kann er bei der Behörde zur Bewertung und Kontrolle der Pflegeversicherung einen Antrag auf Kostenübernahme stellen
  • Wie jeder Angestellte hat die Familienhilfskraft einen Anspruch auf Erholungsurlaub von 26 Tagen pro Jahr, d. h. 2,17 Tage pro vollem Monat
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Monatliche Kosten für die Dienstleistungen von LiewenDoheem

Wir berechnen eine Pauschale für den Service der Suche nach Familienhelferinnen und für den Service der monatlichen Verwaltung des Arbeitsverhältnisses, das sich aus dem Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden und der Familienhelferin ergibt. Wir stellen unsere Dienstleistungen monatlich in Rechnung.

Unsere Tarife sind günstiger als die unserer Mitbewerber, obwohl unsere Dienstleistungen wesentlich umfassender sind !!

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Veröffentlicht in Luxemburg am 13. April 2025