Die Einstellung und unsere Rolle dabei
Sowohl aus finanzieller als auch aus arbeitsrechtlicher Sicht ist es wünschenswert, dass die Haushaltshilfe direkt vom Kunden angestellt und nicht von einem Unternehmen ausgeliehen wird. Eine solche Überlassung würde den Aufschlag der Mehrwertsteuer auf das Gehalt der Hilfskraft bedingen und die Flexibilität der Arbeitsorganisation einschränken, da das Personal nicht mehr als Haushaltspersonal gilt.
Die Aufgabe von LiewenDoheem besteht darin, Folgendes zu tun :
- Suche nach der idealen Kandidatin für den jeweiligen Posten
- Einholung der Zustimmung des Kunden
- Organisation der Anreise nach Luxemburg
- Vorbereitung des Anstellungsvertrags und Unterzeichnung im Namen des Kunden (oder durch den Kunden selbst, je nach Vereinbarung)
- Anmeldung der Familienhelferin bei der Sozialversicherung
- Organisation des obligatorischen Besuchs beim Arbeitsmediziner
- Anmeldung der Familienhilfskraft bei der Gemeinde des Kunden
- Einweisung der Hilfskraft in den mit dem Klienten vereinbarten Dienstleistungs- und Qualitätsplan
- Erstellung der monatlichen Lohnabrechnung
- Rechnungsstellung unserer monatlichen Kosten (mit Mehrwertsteuer), des Lohns der Hilfskraft und der Arbeitgeberkosten (die beiden letzteren ohne Mehrwertsteuer und natürlich ohne Gewinnmarge)
- Überweisung des Nettolohns an die Hilfskraft und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Arbeitgeberkosten (Steuern)
- Regelmäßige Überwachung der Arbeit der Familienhelferin und der Zufriedenheit des Kunden
- Am Ende des befristeten Vertrags der Familienhilfskraft die Organisation der Rückreise und die Abmeldung bei der Sozialversicherung
- Einen Monat vor Vertragsende wird dem Kunden von uns eine Ersatzkandidatin vorgeschlagen
Um den rechtlichen und sozialen Rahmen in Luxemburg einzuhalten, hat der Kunde den Status des Arbeitgebers der Familienhilfskraft und unterzeichnet den Arbeitsvertrag mit der von uns benannten Hilfskraft. LiewenDoheem verwaltet das Vertragsverhältnis des Kunden mit der Familienhilfskraft vollständig. Der Arbeitsvertrag wird auf Wunsch der Hilfskraft ein befristeter Vertrag (CDD) sein.
Wir beschäftigen hochqualifizierte Hilfskräfte aus den osteuropäischen Mitgliedsländern der Europäischen Union.