LiewenDoheem informiertBetreuung... es gibt drei Modelle

... aber nur eins ist ohne Risiko für den Kunden
Für den Kunden in Luxemburg gibt 3 Wege um sich die Unterstützung eine Betreuerin zu sichern. Wir stellen diese hier im Detail dar und berechnen die Kosten welche nach dem geltenden EU und nationalem Recht pro Monat anfallen. Hier dann zuerst die Zusammenfassung, dann finden Sie eine Tafel mit der Kostenaufstellung und schliesslich die detailierte Berechnung der einzelnen Posten.
Vorweg gesagt:
Die Arbeitsweise von LiewenDoheem ist nicht nur die kosteneffizienteste, sondern bietet unseren Kunden die Sicherheit, dass die eingesetzte Betreuerin vollständig legal für sie tätig ist. Als Luxemburger Familienbetrieb sind wir unseren Kunden zudem unendlich viel näher als jede andere Lösung und können so zusätzliche Dienstleistungen direkt in Luxemburg anbieten.

Zusammenfassung

Modell 1: Entsendemodell über eine ausländische Agentur
Nach Berücksichtigung der Urlaubsrückstellung und der MwSt. betragen die Gesamtkosten 4.196,45 € pro Monat. Dies ist eine teurere Option, bei der die Familie während des Urlaubs eine Vertretung organisieren muss. Es gibt zudem grosse Unsicherheiten und Risiken, insbesondere in Bezug auf die Anmeldung der Betreuerin im Heimatland. ACHTUNG: Liegt der von der Agentur in Rechnung gestellte monatliche Betrag (bei einer gleichen Agenturgebühr) unter den hier angegebenen Gesamtkosten, so liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Steuerbetrug des Sende-Unternehmens im Herkunftsland vor, respektive ein Mehrwertsteuervergehen des Kunden (oft sogar ohne sein Wissen).
Modell 2: Selbstständige über eine ausländische Agentur
Die Gesamtkosten variieren zwischen 3.643,75 € und 4.911,25 € pro Monat, abhängig vom Honorar der Betreuerin und den Kosten für eine Vertretung während des Urlaubs.
Modell 3: Direkte Anstellung durch den Kunden vermittelt durch eine Luxemburger Agentur z.B. LiewenDoheem
Dies ist die kostengünstigste Option mit 3.503,48 € pro Monat, wobei die Familie als direkter Arbeitgeber die Sozialabgaben und Steuern in Luxemburg trägt, es ist das Modell welches LiewenDoheem seinen Kunden anbietet. Dieses Modell bietet dem Kunden die optimale Sicherheit und Unterstützung.
Modell 1 Entsendemodell : ein konkretes Beispiel

Hier ist ein konkretes Beispiel dafür, was dem Kunden aufgetischt wird, und zwar so, dass die ausländische Agentur zwar alles gesagt hat, aber dem Kunden nicht wirklich erklärt hat, was seine Situation ist, mit allen Konsequenzen. Dass der Kunde auf der gekauften Dienstleistung Mehrwertsteuer zahlen muss, und sich dafür selbst bei der Steuerbehörde anmelden muss, wird natürlich verschwiegen, es würde die Kosten um 17% in die Höhe treiben.

 

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Vergleich der wirklichen Kosten

# Modell Nettolohn Sozialabgaben und Steuern 17% MwSt. auf der Dienst-leistung Agentur-gebühren (17% MwSt.) Urlaubskosten
(17% MwSt.)
Gesamtkosten pro Monat
Modell 1 Entsende-Modell für eine Betreuerin, angestellt durch ausländischen Arbeitgeber und vermittelt durch eine ausländische Agentur 2.055,24 € 880,82 €
im Herkunftsland
499,13 € 475 € 286,26 € 4.196,45 €
Modell 2 Selbstständige über Agentur 2.500 €
bis
3.500 €
Selbst durch Pflegekraft im Herkunftsland
oder in Luxemburg
425 €
bis
595 €
475 € 243,75  €
bis
341,25 €
3.643,75 €
bis
4.911,25 €
Modell 3 Direkte Anstellung der Betreuerin durch den Kunden, vermittelt durch LiewenDoheem 2.055,24 € 618,84 € Sozialabgaben
205,52 € Steuern
in Luxemburg
475 € 208,29 €
keine MwSt.
3.562,89 €

Modell 1: Entsendemodell nach Luxemburg

Beim Entsendemodell wird die Pflegekraft welche bei einem ausländischen (ponischen) Unternehmen angestellt ist (und bleibt), über eine Agentur nach Luxemburg zu einem Kunden als Dienstleister entsendet. Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, auch bekannt als die “Entsendungsrichtlinie”, regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die von einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Sie legt Mindeststandards fest, die im Gastland, z.B. Luxemburg, für entsendete Arbeitnehmer gelten, darunter Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsregelungen. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben könnten sowohl die Agentur als auch der luxemburgische Kunde für Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar die Illegalität der Beschäftigung haftbar gemacht werden. Es ist daher entscheidend, dass der Kunde alle Vertragsbedingungen und die Einhaltung der Entsendungsregeln überprüft.

Kostenberechnung:

  • Netto-Lohn (bei 173 Stunden/Monat): 2.055,24 € (luxemburgischer Netto-Lohn für Pflegekräfte MUSS auf Basis des nationalen Mindestlohns berechnet werden).
  • Bruttolohn: Um den Netto-Lohn von 2.055,24 € zu erreichen, muss die Pflegekraft einen Bruttolohn von 2.936,06 € verdienen, da mindestens 30% des Bruttolohns für Sozialabgaben und Steuern im Heimatland anfallen (beinhaltet Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite). Der Arbeitgeber im Heimatland wird aber auch ein Entgelt für seine “Dienste” haben wollen, dieses kommt zum Teil von der Gebühr welche die Agentur in Luxemburg erhebt, zum Teil vom Gehalt welches an die Pfelegkraft überwiesen wird.
A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften: Sozialabgaben und Steuern (im Heimatland, Polen) werden auf Basis des Bruttolohns im Heimatland berechnet. Ohne eine vollständige Anmeldung der entsendeten Pflegekraft bei den zuständigen Behörden im Heimatland durch die ausländische Agentur kann keine offizielle "A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" ausgestellt werden. Diese Bescheinigung bestätigt jedoch nicht die Höhe des Netto-Lohns der Pflegekraft, sodass die Agentur potenziell die Angaben manipulieren kann, was dann auch oft geschieht. Daher ist es wichtig, dass der luxemburgische Kunde die Vertragsunterlagen sorgfältig prüft, indem er sicherstellt, dass der Brutto-Lohn den luxemburgischen Mindestlohn entspricht und die Arbeitsbedingungen klar im Vertrag festgehalten sind. Der Kunde sollte zudem die monatlichen Lohnabrechnungen und den Zahlungseingang der Pflegekraft regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Vergütung korrekt erfolgt. Falls der Kunde dies versäumt, kann er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies könnte die Verpflichtung zur Nachzahlung von Lohn beinhalten, wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird, oder die Zahlung von Sozialabgaben, falls die Pflegekraft nicht korrekt angemeldet wurde. Darüber hinaus könnte der Kunde wegen illegaler Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit belangt werden, was hohe Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Letztlich riskiert der Kunde auch, seinen Ruf zu schädigen, wenn diese Verstöße (z.B. Schwarzarbeit) öffentlich bekannt werden.
  • Mehrwertsteuer (17%): Die Mehrwertsteuerpflicht von der steuerlichen Struktur der ausländischen Agentur und den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerregelungen der EU ab. In vielen Fällen wird die MwSt. über das Reverse-Charge-Verfahren abgewickelt, sodass der luxemburgische Kunde die MwSt. in Luxemburg abführen muss. Es ist wichtig, dies mit der Agentur und der zuständigen Luxemburger Steuerbehörde  zu klären, um sicherzustellen, ob die Dienstleistungen MwSt.-pflichtig sind (was in fast allen Fällen zutrifft) oder ob sie im Rahmen von speziellen, genehmigungspflichtigen  Pflegeleistungen von der Steuer befreit werden. Es wird KEINE Mehrwertsteuer von der Agentur auf deren Gebühr verrechnet, sie ist im Europäischen Ausland angesiedelt ist, jedoch muss der Kunde selbst seinen Einkauf dieser Dienstleistung bei der zuständigen Steuerbehörde in Luxemburg anmelden und dann die Mehrwertsteuer abführen, tut er das nicht, macht er ein Steuervergehen.
  • Mehrwertsteuer (17%) auf den Bruttolohn: 2.936,06 € × 0,17 = 499,13 €
  • Die Pflegedienstleistung beträgt somit: 2.936,06 € + 499,13 € = 3.435,19 €
  • Agenturgebühren (geschätzt): Die Agenturgebühren betragen 475 € pro Monat, inklusive Mehrwertsteuer.
  • Urlaubsrückstellung: Die Familie zahlt während des Urlaubs keine zusätzlichen Kosten an die Pflegekraft, muss jedoch eine Vertretung organisieren. Die Rückstellung erfolgt auf der Basis des Bruttolohns: 2.936,06 € ÷ 12 = 244,67 €
  • Die Mehrwertsteuer (17%) auf die Urlaubsrückstellung beträgt: 244,67 € × 0,17 = 41,59 € 
  • Somit belaufen sich die Urlaubskosten (inkl. MwSt.) auf: 244,67 € + 41,59 € = 286,26 € 
  • Gesamtkosten pro Monat inkl. MwSt. und Urlaubsrückstellung: 3.435,19 € (Pflegedienstleistung) + 475 € (Agenturgebühren) + 286,26 € (Urlaubsrückstellung) = 4.196,45 € pro Monat

Modell 2: Beauftragung von Selbstständigen über eine Agentur

In diesem Modell wird die Pflegekraft als Selbstständige von einer Agentur vermittelt. Sie organisiert ihren eigenen Urlaub, und es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Während des Urlaubs muss die Familie eine Vertretung organisieren, falls notwendig.

Kostenberechnung:

  • Selbstständige Honorare (mit MwSt.):
      • Selbstständige Honorare: 2.500 € bis 3.500 €.
      • Mehrwertsteuer (17%) auf Honorare: 2.500 € × 0,17 = 425 € (min) und 3.500 € × 0,17 = 595 € (max)
      • Honorare inkl. MwSt.: 2.500 € + 425 € = 2.925 € (min) und 3.500 € + 595 € = 4.095 € (max)
  • Agenturgebühren (inkl. MwSt.):
      • Die Agenturgebühren betragen 475 € pro Monat (inkl. MwSt., gleiche Betrachtung zum Abführen der MwSt. wie bein Entsendemodell).
  • Urlaubskosten (mit MwSt.):
      • Da die Pflegekraft selbstständig ist, gibt es keine Urlaubszahlungen, aber es entstehen Kosten für die Vertretung. Diese entsprechen ebenfalls den monatlichen Kosten.
      • Urlaubsrückstellung: 2.925 € (min) bis 4.095 € (max)  ÷ 12 = 243,75 € (min) bis 341,25 € (max)
  • Gesamtkosten pro Monat inkl. MwSt. und Urlaubsrückstellung:
    • Minimale Kosten: 2.925 € (Honorare inkl. MwSt.) + 475 € (Agenturgebühren) + 243,75 € (Urlaubsrückstellung) = 3.643,75 € pro Monat
    • Maximale Kosten:4.095 € (Honorare inkl. MwSt.) + 475 € (Agenturgebühren) + 341,25 € (Urlaubsrückstellung) = 4.911,25 € pro Monat

Modell 3: Direkte Anstellung der Betreuerin durch den Kunden vermittelt durch LiewenDoheem

In diesem Modell tritt die Familie als direkter Arbeitgeber auf und zahlt die Pflegekraft nach luxemburgischem Arbeitsrecht, inklusive bezahltem Urlaub. Dieses Modell wird ausschliesslich von LiewenDoheem benutzt, da es das einzige ist was dem Kunden, in voller Transparenz, die Rechtssicherheit der er braucht.

Kostenberechnung:

  • Netto-Lohn (bei 173 Stunden/Monat): 2.055,24 €. (Liewendoheem rundet diesen Wert auf 2.058 € auf, um die Darstellung zu vereinfachen)
  • Sozialabgaben: 618,84 €.
  • Steuern: 205,52 €.
  • Agenturgebühren: 475 € (inkl. MwSt.).
  • Urlaubskosten: In Luxemburg muss die Familie den Urlaub auszahlen. Bei 26 Urlaubstagen pro Jahr (ca. 2,17 Tage pro Monat) ergibt dies: 2,17 × 2.879,60 € ÷ 30 = 208,29 € pro Monat Brutto (Urlaubsauszahlung).
  • Gesamtkosten pro Monat inkl. Urlaubsrückstellung: 2.055,24 € + 618,84 € + 205,52 € + 475 € + 208,29 € (Urlaub) = 3.562,89 € pro Monat
     

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Update online gestellt in Luxemburg am 1. September 2024