Hier ist ein konkretes Beispiel dafür, was dem Kunden aufgetischt wird, und zwar so, dass die ausländische Agentur zwar alles gesagt hat, aber dem Kunden nicht wirklich erklärt hat, was seine Situation ist, mit allen Konsequenzen. Dass der Kunde auf der gekauften Dienstleistung Mehrwertsteuer zahlen muss, und sich dafür selbst bei der Steuerbehörde anmelden muss, wird natürlich verschwiegen, es würde die Kosten um 17% in die Höhe treiben.
# | Modell | Nettolohn | Sozialabgaben und Steuern | 17% MwSt. auf der Dienst-leistung | Agentur-gebühren (17% MwSt.) | Urlaubskosten (17% MwSt.) |
Gesamtkosten pro Monat |
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Modell 1 | Entsende-Modell für eine Betreuerin, angestellt durch ausländischen Arbeitgeber und vermittelt durch eine ausländische Agentur | 2.055,24 € | 880,82 € im Herkunftsland |
499,13 € | 475 € | 286,26 € | 4.196,45 € |
Modell 2 | Selbstständige über Agentur | 2.500 € bis 3.500 € |
Selbst durch Pflegekraft im Herkunftsland oder in Luxemburg |
425 € bis 595 € |
475 € | 243,75 € bis 341,25 € |
3.643,75 € bis 4.911,25 € |
Modell 3 | Direkte Anstellung der Betreuerin durch den Kunden, vermittelt durch LiewenDoheem | 2.055,24 € | 618,84 € Sozialabgaben 205,52 € Steuern in Luxemburg |
– | 475 € | 208,29 € keine MwSt. |
3.562,89 € |
Beim Entsendemodell wird die Pflegekraft welche bei einem ausländischen (ponischen) Unternehmen angestellt ist (und bleibt), über eine Agentur nach Luxemburg zu einem Kunden als Dienstleister entsendet. Die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, auch bekannt als die “Entsendungsrichtlinie”, regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern, die von einem Unternehmen in einem EU-Mitgliedstaat vorübergehend in einen anderen EU-Mitgliedstaat entsandt werden. Sie legt Mindeststandards fest, die im Gastland, z.B. Luxemburg, für entsendete Arbeitnehmer gelten, darunter Mindestlohn, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsregelungen. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben könnten sowohl die Agentur als auch der luxemburgische Kunde für Nachzahlungen, Bußgelder oder sogar die Illegalität der Beschäftigung haftbar gemacht werden. Es ist daher entscheidend, dass der Kunde alle Vertragsbedingungen und die Einhaltung der Entsendungsregeln überprüft.
A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften: Sozialabgaben und Steuern (im Heimatland, Polen) werden auf Basis des Bruttolohns im Heimatland berechnet. Ohne eine vollständige Anmeldung der entsendeten Pflegekraft bei den zuständigen Behörden im Heimatland durch die ausländische Agentur kann keine offizielle "A1-Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften" ausgestellt werden. Diese Bescheinigung bestätigt jedoch nicht die Höhe des Netto-Lohns der Pflegekraft, sodass die Agentur potenziell die Angaben manipulieren kann, was dann auch oft geschieht. Daher ist es wichtig, dass der luxemburgische Kunde die Vertragsunterlagen sorgfältig prüft, indem er sicherstellt, dass der Brutto-Lohn den luxemburgischen Mindestlohn entspricht und die Arbeitsbedingungen klar im Vertrag festgehalten sind. Der Kunde sollte zudem die monatlichen Lohnabrechnungen und den Zahlungseingang der Pflegekraft regelmäßig kontrollieren, um sicherzustellen, dass die Vergütung korrekt erfolgt. Falls der Kunde dies versäumt, kann er rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Dies könnte die Verpflichtung zur Nachzahlung von Lohn beinhalten, wenn der Mindestlohn nicht eingehalten wird, oder die Zahlung von Sozialabgaben, falls die Pflegekraft nicht korrekt angemeldet wurde. Darüber hinaus könnte der Kunde wegen illegaler Beschäftigung oder Scheinselbstständigkeit belangt werden, was hohe Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Letztlich riskiert der Kunde auch, seinen Ruf zu schädigen, wenn diese Verstöße (z.B. Schwarzarbeit) öffentlich bekannt werden.
In diesem Modell wird die Pflegekraft als Selbstständige von einer Agentur vermittelt. Sie organisiert ihren eigenen Urlaub, und es gibt keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Während des Urlaubs muss die Familie eine Vertretung organisieren, falls notwendig.
In diesem Modell tritt die Familie als direkter Arbeitgeber auf und zahlt die Pflegekraft nach luxemburgischem Arbeitsrecht, inklusive bezahltem Urlaub. Dieses Modell wird ausschliesslich von LiewenDoheem benutzt, da es das einzige ist was dem Kunden, in voller Transparenz, die Rechtssicherheit der er braucht.
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Update online gestellt in Luxemburg am 1. September 2024